Stellenangebot Logopäde / Logopädin (m/w/d) Vollzeit

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Ablauf der logopädischen Behandlung

Ablauf einer logoädischen Behandlung
Ablauf einer logoädischen Behandlung

Damit Sie sich eine Vorstellung machen können, wie eine Behandlung in der Logopädie abläuft, haben wir hier einige Punkte zusammengefasst.

Wer verordnet eine logopädischen Behandlung?

Am Anfang einer logopädischen Behandlung steht immer eine Diagnose und eine ärtzliche Verordnung (Rezept), die von Hausärzten, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden oder Neurologen ausgestellt werden kann. Durch verschiedene Tests wird festgestellt, was genau im Bereich Sprache nicht so gut funktioniert und was das für Auswirkungen auf den Alltag hat. Der ärztliche Befund und der logopädische Test bilden die Grundlage für den Therapieplan.

Erstellung eines Therapieplanes

Aufgrund der Diagnose, wird zusammen mit dem Patienten ein individueller Behandlungs- bzw. Therapieplan erstellt und Ziele definiert. Der Patient wird umfassend über die logopädische Therapie aufgeklärt, sodass er das notwendige Verständnis für die Übungen bekommt.

Behandlungszeiten und Behandlungsort

Nach der Erstellung des Therapieplanes erfolgt die eigentliche Therapie, die 1 bis 2 Mal die Woche stattfindet. In der Regel erfolgt die Behandlung in der logopädischen Praxis aber auch im Hausbesuch, wenn die ärztliche Verordnung das vorsieht. Wir behandeln auch Patienten in Pflegeeinrichtungen.

Wie wird in der Logopädie behandelt?

Die Behandlungsmethoden sind sehr umfangreich und orientieren sich, wie oben erwähnt, nach der Diagnose. Dazu gehören spezielle Sprachübungen, Sprech-, Stimm- und Schlucktechniken und Übungen für die Atmung. Siehe auch Behandlungsschwerpunkte in der Logopädie.

Was kostet Logopädie?

Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und ist im Heilmittelkatalog genau definiert. Aufgrund der ärztlichen Verordnung wird die Therapie in der Regel von den gesetzlichen aber auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Lediglich für Patienten über 18 Jahre besteht eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10 %. Unter Umständen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Ihre Krankenkasse wird sie über diese Möglichkeit informieren.

Was muss ich zur Therapie mitbringen?

Die ärztliche Verordnung ist Grundlage der Behandlung. Diese ist unbedingt notwendig. Bitte bringen Sie auch alle Berichte und Befunde mit, die sich in Ihrem Besitz befinden. Sie erhalten von uns eine Terminkarte mit den nächsten Terminen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung

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